Meldung eines vermuteten Fehlverhaltens
Wenn Sie als externe Person oder als VAT-Mitarbeitende einen Verstoss gegen unseren Verhaltenskodex beobachten, haben Sie die Möglichkeit, sich an folgende Kontaktstelle zu wenden:
Als Mitarbeitende können Sie sich auch an folgende Stellen wenden:
- Ihren lokalen Manager oder die lokale Geschäftsleitung, oder
- Ihre lokale Personalabteilung.
- Abteilung Recht und Compliance
- Internal Audit
Wie können Sie Ihr Bedenken melden?
Um ein Fehlverhalten zu melden, wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Kontaktinformationen.
Obwohl Englisch oder Deutsch die bevorzugten Sprachen sind, steht es Ihnen frei, in jeder anderen Sprache zu berichten.
Die Bedenken können natürlich auch anonym geäussert werden. Wir bitten Sie jedoch, eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme anzugeben, z. B. eine E-Mail oder eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Wann sollten Sie ein Problem melden?
Wenn Sie Folgendes beobachten:
- eine Angelegenheit, die ein rechtliches Risiko oder ein Risiko für VAT darstellt, z. B. in Bezug auf Compliance, Exportkontrolle, Geschäftsethik, Buchhaltungsfragen und Betrug oder andere schwerwiegende Verstösse gegen den VAT-Verhaltenskodex;
- Schwerwiegende Fehler des Managements oder der Mitarbeitenden bei der Anwendung der VAT-Philosophie in Managementpraktiken, Geschäftsverhalten und Verhalten, auch in Bezug auf unangemessene Behandlung von Mitarbeitenden durch Parteien wie den direkten Vorgesetzten oder die Linienorganisation;
- Diebstahl und Veruntreuung von Vermögenswerten und Geldern von VAT und damit Finanzbetrug, Lieferantenbetrug, Annahme von Schmiergeldern, Manipulationen der Buchführung, Verstösse gegen interne Buchführungskontrollen und Fragen der Rechnungsprüfung;
- wenn Mitglieder von VAT oder Dritte, die im Namen von VAT handeln, Geschäftspartnern oder Amtsträgern unethische Spenden oder Geschenke und Bewirtungen zukommen lassen, sowie geschäftsethisches Fehlverhalten, wie Interessenkonflikte, Korruption und Bestechung oder Schmiergeldzahlungen;
- schwerwiegende Verstösse gegen das Kartellrecht oder den fairen Handel, Spionage oder Sabotage und Verstösse gegen die Informationssicherheit.
Was geschieht mit Ihrer Meldung?
Wenn Sie ein mutmassliches Fehlverhalten melden, werden die Informationen vom zuständigen VAT Vertreter (in der Regel von der Compliance-Abteilung) bewertet, um herauszufinden, ob:
- das gemeldete Verhalten aufgetreten ist und ob es sich um ein Fehlverhalten handelt;
- eine umfassende Untersuchung der Angelegenheit angemessen ist;
Sobald die Bewertung erfolgreich durchgeführt worden ist, wird der Vorwurf untersucht.
Im Falle eines bestätigten Fehlverhaltens werden mögliche Sanktionen und/oder Abhilfemassnahmen in Betracht gezogen und die Ergebnisse in geeigneter Weise dokumentiert.
Im Laufe der vorläufigen Bewertung und/oder Untersuchung können Sie kontaktiert werden, um weitere Einzelheiten mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes und der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen kann es sein, dass Sie nicht über die Ergebnisse der Untersuchung und die zur Vermeidung weiterer Vorfälle getroffenen Massnahmen informiert werden. Mutmassliches Compliance-Verhalten und die Ergebnisse von Untersuchungen sind Teil der Management- und Prüfungsberichte, die der Geschäftsführung von VAT, dem Prüfungsausschuss von VAT und dem Verwaltungsrat regelmässig vorgelegt werden.
Anonymität und Schutz vor Vergeltungsmassnahmen
Wichtig: Personen, die in gutem Glauben Fehlverhalten gemeldet oder an Untersuchungen teilgenommen haben, müssen weder Diskriminierung noch Vergeltungsmassnahmen befürchten. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Sie aufgrund Ihrer Mitarbeit bei einem Fehlverhalten diskriminiert wurden oder Vergeltungsmassnahmen ergriffen haben, ermutigen wir Sie, dies über das Compliance-Kontaktformular zu melden. Alle Angelegenheiten dieser Art werden streng vertraulich behandelt.