VAT MIT REKORDQUARTAL BEI AUFTRAGSEINGANG UND UMSATZ – KI-GETRIEBENE NACHFRAGE SORGT FÜR ANHALTENDES WACHSTUM
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
VAT legt grossen Wert auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit der hergestellten Produkte während des gesamten Zyklus, in dem wir Support anbieten. Fundierte Hinweise von Kunden, IT-Sicherheitsforscherinnen, Partnern und sonstigen Stellen, die überzeugt sind, eine potenzielle Sicherheitslücke an einem VAT-Produkt entdeckt zu haben, nehmen wir gerne entgegen.
Für die Einstufung und Bearbeitung von gemeldeten Problemen zur Produktsicherheit ist bei VAT das Team für Produktsicherheitszwischenfälle [VAT PSIRT] zuständig.
Bitte kontaktieren Sie das VAT PSIRT, wenn Sie der Überzeugung sind, an folgenden Komponenten eine Sicherheitslücke entdeckt zu haben:
Diese Kontaktmöglichkeit ist ausschliesslich für Sicherheitslücken bei Produkten und produktbezogene Zwischenfälle in Bezug auf Cybersicherheit vorgesehen.
Für den allgemeinen Produktsupport und bei Fragen zu Anwendungen, Ersatzteilen, Reparaturen oder geschäftlichen Anfragen nutzen Sie bitte wie gewohnt den VAT Support oder die üblichen Kontaktmöglichkeiten.
Bitte senden Sie Produktionsdaten von Kunden, personenbezogene Daten, Zugangsdaten, kryptografische Schlüssel oder sonstige vertrauliche Informationen nur dann, wenn sie für die Untersuchung unbedingt erforderlich und entsprechend geschützt sind.
Senden Sie Ihre Meldung an:
E-Mail: psirt@vatgroup.com
Bei vertraulichen technischen Informationen verwenden Sie bitte nachfolgendes sicheres Meldeformular.
VAT wird:
Möglicherweise wird VAT Sie für weitere technische Informationen kontaktieren. Meldungen bearbeiten wir entsprechend ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Sicherheit und den verfügbaren Informationen.
Zum Schutz der Kunden und Anwender von VAT bitten wir Meldende um Folgendes:
VAT wird sich um die offene und professionelle Zusammenarbeit mit den meldenden Personen potenzieller Sicherheitslücken bemühen. VAT wird, wo dies angebracht erscheint, Zeitpunkt und Inhalt aller öffentlichen Bekanntmachungen mit den Meldenden und den sonstigen Anspruchsgruppen abstimmen.
VAT kann meldenden Personen, die verantwortungsvoll auf eine vorhandene Sicherheitslücke hinweisen, eine Anerkennung aussprechen. Dies setzt jedoch deren Einverständnis und anwendbare Vertraulichkeitsvorschriften voraus.
Aktuell betreibt VAT kein öffentliches Bug-Bounty-Programm. Das Einreichen einer Meldung begründet also keinen Anspruch auf Zahlung oder Entschädigung.
VAT verarbeitet die über diese Kontaktmöglichkeit bereitgestellten personenbezogenen und technischen Informationen mit dem Ziel, Meldungen zur Produktsicherheit zu erhalten, zu prüfen und zu bearbeiten sowie um den geltenden gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Für weitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten, siehe auch die Datenschutzrichtlinien von VAT.